Menschenrechte am Horn von Afrika MRHA e.V.
"Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.
"Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste
"der Brüderlichkeit begegnen."

"Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Art. 1
   
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AKTUELLES, TERMINE:
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
am Samstag, 07. November 2009 von 10.00 -- 17.00 Uhr
in Hermannsburg im Ludwig-Harms-Haus

Am Vormittag werden wir uns mit dem neuen NGO -- Gesetz in Äthiopien befassen, das Anfang des Jahres beschlossen wurde, und miteinander darüber nachdenken, welche Konsequenzen dies für unsere Beziehung zu Menschenrechtsorganisationen in Äthiopien haben wird.
Zu dieser Diskussion sind auch Gäste herzlich willkommen.

Der Nachmittag ist für die ordentliche Mitgliederversammlung vorgesehen.

Der zeitliche Ablauf stellt sich also so dar:

ab 9.30 Uhr Kaffee / Tee für alle Anreisenden

10.00 -- 12.15 Uhr:
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
2. Vorstellung des Gesetzes über nationale und internationale NGOs
(Dieter Lorenz)
3. Gespräch über die Konsequenzen im Blick auf unsere Zusammenarbeit mit
RCCHE (Research Center for Civic and Human Rights Education) und
GTF (Gudina Tumsa Foundation)
4. Zur aktuellen Lage in Äthiopien (Tasgara Hirpo / Melkamu Duresso)

12.30 Uhr Mittagessen

14.00 -- 17.00 Uhr Mitgliederversammlung


GRUNDSATZERKLÄRUNG:
Grundlage unseres Handelns ist die Überzeugung, dass die Würde des Menschen unantastbar und die Menschenrechte universal gültig sind.
(Grundgesetz Art. 1 & Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Art. 1)

Darum

setzen wir uns dafür ein, dass die Menschenrechte am Horn von Afrika durchgesetzt und eingehalten werden

verurteilen wir jegliche Art von Menschenrechtsverletzungen am Horn von Afrika

unterstützen wir das Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung für alle Völker am Horn von Afrika

rufen wir die Staaten am Horn von Afrika auf, die Rechte aller Völker zu achten, einschließlich der individuellen, sozialen und kulturellen Rechte, der Rechte der Frauen und Kinder sowie der Rechte von Flüchtlingen.

ZWECK DES VEREINS:
Sich gemäß der Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen für die vollständige Wahrung der Menschenrechte am Horn von Afrika einzusetzen

Menschenrechtsverletzungen aufzudecken und zu dokumentieren

die Öffentlichkeit zu unterrichten

zusammenzuarbeiten mit Menschenrechtsgruppen und Organisationen,
z B. mit Amnesty International(ai), Gesellschaft für bedrohte Völker (GfBV).

ZIEL DES VEREINS:
Beschaffung von Informationen über die Menschenrechtslage am Horn von Afrika

Information der Öffentlichkeit über Menschenrechtsverletzungen

Rechtsberatung und Rechtsbeistand in Einzelfällen, so weit es im Rahmen der Möglichkeiten des Vereins liegt

Förderung von Gruppen- und Einzelinitiativen, die den Zielen des Vereins entsprechen

Gewinnung von freiwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Aufbau eines Förderkreises

Schulungs-, Informations- und Bildungsangebote zu Menschenrechtsfragen.

GRÜNDUNGSJAHR & ORT:
18.03.2005 in Hannover

MITGLIEDSCHAFT:
Wie Sie uns unterstützen können:
- Mitgliedschaft
- Unterstützung unserer Arbeit durch Spenden oder Mitmachen.

Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden,
die die Ziele des Vereins unterstützt

Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Jahr 60,-- EUR für Einzelpersonen
und 100,-- EUR pro Jahr für juristische Personen.

Bankverbindung:
Menschenrechte am Horn von Afrika e.V.
Konto: 66 01 111
Ev. Kreditgenossenschaft Kassel (EKK)
BLZ: 520 604 10

Beitrittsformulare und weitere Informationen schicken wir Ihnen gerne zu.

Dieter Lorenz (Vorsitzender)
Tasgara Hirpo (Stellv. Vorsitzender)

Kontakt:
Dieter Lorenz (Vorsitzender)
Am Wellenfeld 10
D-32105 Bad Salzuflen
Tel.: 0 52 22 / 80 30 57
Mobiltel.: 0172 / 5 25 96 94
d.lorenz-sup@t-online.de

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