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GERECHTIGKEIT |
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FREIHEIT |
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MITGLIEDERVERSAMMLUNG
am Samstag, 07. November 2009 von 10.00 -- 17.00 Uhr
in Hermannsburg im Ludwig-Harms-Haus
Am Vormittag werden wir uns mit dem neuen NGO -- Gesetz in Äthiopien befassen, das Anfang des Jahres beschlossen wurde, und miteinander darüber nachdenken, welche Konsequenzen dies für unsere Beziehung zu Menschenrechtsorganisationen in Äthiopien haben wird.
Zu dieser Diskussion sind auch Gäste herzlich willkommen.
Der Nachmittag ist für die ordentliche Mitgliederversammlung vorgesehen.
Der zeitliche Ablauf stellt sich also so dar:
ab 9.30 Uhr Kaffee / Tee für alle Anreisenden
10.00 -- 12.15 Uhr:
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
2. Vorstellung des Gesetzes über nationale und internationale NGOs
(Dieter Lorenz)
3. Gespräch über die Konsequenzen im Blick auf unsere Zusammenarbeit mit
RCCHE (Research Center for Civic and Human Rights Education) und
GTF (Gudina Tumsa Foundation)
4. Zur aktuellen Lage in Äthiopien (Tasgara Hirpo / Melkamu Duresso)
12.30 Uhr Mittagessen
14.00 -- 17.00 Uhr Mitgliederversammlung
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Grundlage unseres Handelns ist die Überzeugung,
dass die Würde des Menschen unantastbar und die Menschenrechte
universal gültig sind.
(Grundgesetz Art. 1 & Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Art. 1)
Darum
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setzen wir uns dafür ein, dass die
Menschenrechte am Horn von Afrika
durchgesetzt und eingehalten werden
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verurteilen wir jegliche Art von Menschenrechtsverletzungen
am Horn von Afrika
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unterstützen wir das Recht auf Freiheit
und Selbstbestimmung für alle Völker am Horn von Afrika
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rufen wir die Staaten am Horn von Afrika
auf, die Rechte aller Völker zu achten, einschließlich
der individuellen, sozialen und kulturellen Rechte, der Rechte der
Frauen und Kinder sowie der Rechte von Flüchtlingen. |
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Sich gemäß der Menschenrechtskonvention
der Vereinten Nationen für die vollständige Wahrung der
Menschenrechte am Horn von Afrika einzusetzen
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Menschenrechtsverletzungen aufzudecken
und zu dokumentieren
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die Öffentlichkeit zu unterrichten
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zusammenzuarbeiten mit Menschenrechtsgruppen
und Organisationen,
z B. mit Amnesty International(ai), Gesellschaft für bedrohte
Völker (GfBV). |
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Beschaffung von Informationen über
die Menschenrechtslage am Horn von Afrika
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Information der Öffentlichkeit über
Menschenrechtsverletzungen
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Rechtsberatung und Rechtsbeistand in Einzelfällen,
so weit es im Rahmen der Möglichkeiten des Vereins liegt
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Förderung von Gruppen- und Einzelinitiativen,
die den Zielen des Vereins entsprechen
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Gewinnung von freiwilligen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern
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Aufbau eines Förderkreises
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Schulungs-, Informations- und Bildungsangebote
zu Menschenrechtsfragen. |
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18.03.2005 in Hannover
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Wie Sie uns unterstützen können:
- Mitgliedschaft
- Unterstützung unserer Arbeit durch Spenden oder Mitmachen.
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Mitglied des Vereins kann jede natürliche
oder juristische Person werden,
die die Ziele des Vereins unterstützt
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Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Jahr
60,-- EUR für Einzelpersonen
und 100,-- EUR pro Jahr für juristische Personen.
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Bankverbindung:
Menschenrechte am Horn von Afrika e.V.
Konto: 66 01 111
Ev. Kreditgenossenschaft Kassel (EKK)
BLZ: 520 604 10
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Beitrittsformulare und weitere Informationen
schicken wir Ihnen gerne zu.
Dieter Lorenz (Vorsitzender)
Tasgara Hirpo (Stellv. Vorsitzender)
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Kontakt:
Dieter Lorenz (Vorsitzender)
Am Wellenfeld 10
D-32105 Bad Salzuflen
Tel.: 0 52 22 / 80 30 57
Mobiltel.: 0172 / 5 25 96 94 |
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